Um solche und weitere Fragen sofort und schnell zu lösen, GARANTIERE ich Ihnen, dass sie nach Kontaktaufnahme noch am HEUTIGEN TAG einen Termin bei mir bekommen. (Bei Kontaktaufnahme MO-FR bis 17.00 Uhr)
Falls Sie es wünschen, leite ich noch am HEUTIGEN TAG die Schadens- regulierung mit der zuständigen Versicherung ein.
Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit werden bei Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen.
Auch bei einem bevorstehenden/laufenden Bussgeldverfahren ist eine zügige Bearbeitung der Angelegenheit dringend zu empfehlen.
Das Verfahren beginnt in der Regel mit der Anhörung zu einem Verkehrs-
verstoß. Bereits in diesem Stadium lässt sich Einfluss auf einen möglich-
erweise zu erwartenden Bussgeldbescheid nehmen.
Durch die einem Rechtsanwalt gewährte Akteneinsicht kann z.B. geprüft werden, ob die Geschwindigkeitsmessung ordnungsgemäß erfolgt und verwertbar ist.
Haben Sie einen Bussgeldbescheid erhalten, muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, wird der Bussgeldbescheid rechtskräftig.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich helfe Ihnen gerne weiter.
Sie haben eine Frage oder wünschen eine telefonische Beratung zu einem bestimmten Zeitpunkt?